Die Schulordnung der Alexander-von-Humboldt-Schule

– Wir wollen gemeinsam unsere Ziele erreichen.
– Wir gehen rücksichtsvoll und wertschätzend miteinander um.
– Wir fühlen uns für unsere Schule verantwortlich.

  1. Wir wenden uns gegen jede Art der Diskriminierung von Mitschülern,
    insbesondere wegen Ihres Geschlechtes, ihrer Abstammung, ihrer Herkunft oder ihres Aussehens. Wir treten aktiv gegen Mobbing oder Gewalt an unserer Schule ein.
    Werbung für extremistische Organisationen sowie extremistische Äußerungen in Wort, Bild und Schrift sind an unserer Schule verboten. Dies umfasst ausdrücklich auch das Tragen von offenen und verdeckten Kennzeichen und Symbolen dieser Organisationen.
  2. Wir verhalten uns so, dass sich alle am Unterricht optimal beteiligen können. Wir vermeiden deswegen alles, was den Unterricht stören kann, insbesondere achten wir darauf, pünktlich zum Unterrichtsbeginn im Unterrichtsraum zu sein, verzichten wir darauf, während des Unterrichts zu essen, stören wir den Unterricht nicht durch die Benutzung von Geräten wie MP3-Playern und Handys, verhalten wir uns während der Frei- und Mittagsstunden so, dass der Unterricht in den anderen Klassen nicht gestört wird.
  3. Die Räume und das Mobiliar unserer Schule werden von uns sorgsam behandelt. Uns ist bewusst, dass die Schulleitung jeder Beschädigung von Räumen, Mobiliar oder Unterrichtsmaterial nachgehen und die Schuldigen zu Schadensersatz heranziehen muss.
  4. Uns ist bewusst, dass die Schule keine Verantwortung für wertvolle Gegenstände unseres Privateigentums übernehmen kann, die wir in die Schule mitbringen. Wir achten daher selbst auf unser Privateigentum. Das Mitbringen von Wertgegenständen (Armbanduhren, Schmuck, Handys etc.) und Geld erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
  5. Die Lehrer verpflichten sich auf die Einhaltung der Regeln hinzuwirken und Regelverstöße zu verhindern.
  1. Unterrichtszeiten und Pausen:
    1. Stunde 07.55 – 08.40
    2. Stunde 08.40 – 09.25
    3. Stunde 09.45 – 10.30
    4. Stunde 10.30 – 11.15
    5. Stunde 11.35 – 12.20
    6. Stunde 12.20 – 13.05
    7. Stunde 13.10 – 13.55
    8. Stunde 13.55 – 14.40
    9. Stunde 14.40 – 15.25
    10. Stunde 15.30 – 16.15
    11. Stunde 16.15 – 17.00
    12. Mittagspause gemäß jeweiligem Stundenplan
  2. Die Schüler suchen rechtzeitig ihre Klassenräume auf, sodass der Unterricht mit dem Klingeln beginnen kann. Vor dem morgendlichen Unterrichtsbeginn und am Ende der großen Pausen fordert ein gesondertes Klingelsignal dazu auf, sich zu den Unterrichtsräumen zu begeben.
  3. Die Klassensprecher / Kurssprecher informieren das Sekretariat, wenn 10 Minuten nach Beginn einer jeden Unterrichtsstunde die betreffenden Lehrer noch nicht eingetroffen sind.
  4. Die Fachräume (z.B. Biologie, Chemie, Physik, Musik, Kunst und die Turnhallen) dürfen nur in Gegenwart des Lehrers betreten werden.
  5. Nach der letzten Unterrichtsstunde (siehe Raumplan) ist die jeweilige Klasse bzw. der jeweilige Kurs dafür verantwortlich, den Raum sauber zu hinterlassen. Abfälle werden in die Abfallbehälter geworfen, grobe Verschmutzungen beseitigt und der Raum im Bedarfsfall gekehrt. Die Stühle müssen hochgestellt und die Fenster geschlossen werden. Die Lehrer verlassen zuletzt den Raum und schließen ab.
  6. Die Pausen verbringen alle Schüler auf dem Schulhof, in der Pausenhalle oder in der Cafeteria. Der Aufenthalt auf den Fluren ist während der Pausen nicht gestattet.
    Bei Regen oder schlechtem Wetter ist der Aufenthalt ausnahmsweise auch auf den Fluren und in den Klassenräumen des Schulgebäudes gestattet. Auf diese Möglichkeit wird durch ein besonderes Pausenzeichen hingewiesen.
  7. Ein Raumwechsel erfolgt nach der Pause.
  8. Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schülern der Sekundarstufe I während der Unterrichtszeit einschließlich Pausen bis zur Beendigung des Schulunterrichts nicht gestattet.
  9. Das Mitbringen von Speisen und Getränken aus Gaststätten, Schnellimbiss oder Schnellrestaurants sowie die Anlieferung von Pizza, Döner oder Ähnlichem sind nicht gestattet.
  10. Ballspiele sind nur in dem besonders markierten Schulhofteil zulässig. Hierbei dürfen nur Softbälle benutzt werden.
  11. Schneeballwerfen ist wegen der großen Unfallgefahr auf dem Schulgelände zu unterlassen.
  12. Die Nutzung von Aufnahmegeräten für Wort, Bild und Ton, insbesondere von Fotos, Filmkameras, multimediafähiger Handys, ist während und außerhalb der Unterrichtszeiten auf dem Schulgelände ausdrücklich zu Unterrichtszwecken gestattet. Das Telefonieren mit Handys ist auf dem Schulgelände nur in dringenden Fällen gestattet.

Verabschiedet von der Schulkonferenz der Alexander-von-Humboldt-Schule am 28. Juni 2010.