Pilotprojekt: Selbstständige Schule
AvH – ab 01.02.2012 eine selbstständige Schule
Presseerklärung des Hessischen Kultusministeriums vom 01.12.2011:
Presseerklärung des Hessischen Kultusministeriums vom 07.03.2012:
Übergabe der Zertifikate am 20.09.2012
Kultusministerin Beer hat heute den 23 allgemeinbildenden Pilotschulen die Zertifikate zur Anerkennung als „Selbstständige Allgemeinbildende Schule (SES)“ überreicht.
„Dies ist ein besonderer Anlass“, so Kultusministerin Beer. „Diese Zertifikate stehen symbolisch dafür, dass ein zentrales Projekt der Landesregierung nach den beruflichen Schulen jetzt auch für die allgemeinbildenden Schulen umgesetzt ist. Ich freue mich, diese wichtige bildungspolitische Entwicklung Hessens als Kultusministerin verantworten und begleiten zu dürfen.“
Die 23 SES-Pilotschulen, zu denen Schulen aller Schulformen zählen, wurden per Erlass und mit entsprechender Veröffentlichung im Amtsblatt Juli 2012 umgewandelt und arbeiten somit seit Beginn des laufenden Schuljahres als Selbstständige Allgemeinbildende Schulen.
Zentrale Zielsetzung einer Selbstständigen Allgemeinbildenden Schule ist die Unterrichtsentwicklung im Sinne der Schülerinnen und Schüler. In Hessen gibt es mit dem Hessischen Referenzrahmen Schulqualität eine klare und bewährte Definition, was unter einer „guten Schule“ zu verstehen ist. Dieser ist verbindlicher Orientierungsrahmen für alle Schulen Hessens. Die selbstständigen Schulen erhalten jedoch nochmals erweiterte Handlungsspielräume im Bereich der Unterrichtsgestaltung und -organisation, im Bereich des Personaleinsatzes und der Personalgewinnung sowie im Bereich der Stellenbewirtschaftung und Sachmittelverwaltung, um ihre Schulentwicklungsziele zu erreichen. „Alle Schulen Hessens haben bereits weitgehende Freiheiten, die ihnen eigenverantwortliche Entscheidungen ermöglichen. Die Umwandlung in eine selbstständige Schule ist ein weiterer maßgeblicher Schritt, den Schulen freiwillig gehen können, die die erweiterten Möglichkeiten für ihre Schulentwicklung nutzen möchten“, erläutert Beer.
Grundlage für die Umwandlung ist eine entsprechende Konzeption der Gesamtkonferenz mit einer überzeugenden Zielsetzung und Prozessplanung, der die schulischen Gremien zustimmen und die im Kultusministerium genehmigt wird. „Selbstständigkeit bedeutet also alles andere als Beliebigkeit, wie von einigen befürchtet wird“, stellt Beer klar. „Und wie ihre Konzeptionen zeigen, haben die SES-Pilotschulen vielversprechende Wege eingeschlagen.“ Die Pilotschulen nutzen ihre neuen Freiheiten u.a. für die Ausweitung und Verbesserung der Angebote zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, zur Unterstützung der Entwicklung der Schulcurricula, für die Entwicklung zur inklusiven Schule oder auch zum Auf- und Ausbau einer systematischen internen Qualitätsentwicklung.
Kultusministerin Beer dankt allen Mitgliedern der Schulgemeinden der 23 SES-Pilotschulen und vor allem den Lehrkräften und Schulleitungen für ihre Bereitschaft, die notwendige „Pionierarbeit“ für das komplexe Projekt „Selbstständige Schule“ zu leisten. „Dies ist ein wichtiger Beitrag, um den Weg für andere Schulen in die Selbstständigkeit zu bereiten!“ Zum 01.01.2013 erhalten weitere allgemeinbildende Schulen, die sich entschlossen haben, einen entsprechenden Antrag zu stellen, die Möglichkeit, den Status einer selbstständigen Schule zu erlangen.
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