Die Wahl für das Kreisjugendparlament sowie die Stadtjugendparlamente der Städte Lauterbach und Schlitz erfolgt vom 12.-16. Mai an den Schulen, jeweils für 2 Jahre. Wahl- und wählberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler von der 7. Klasse bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Diejenigen, die kandidieren möchten, geben ihren Kandidatenbogen bitte bis zum 28. März im Sekretariat ab.
„Junge Leute kommen zusammen und besprechen ihre Ideen. Die Parlamente bieten die Gelegenheit, um diese Ideen öffentlich anzusprechen“ so beschreibt Andreas Goldberg diese Chance, mit der Jugendliche Einfluss auf kommunalpolitische Entscheidungen nehmen können. Zusätzlich steht dem Kreisjugendparlament das Rede- und Antragsrecht für den Kreistag zu.
Die Hauptaufgaben der Parlamente bestehen darin, die Anliegen und Jugendlichen im Kreis und in der Stadt gegenüber den kommunalen Entscheidungsträgern und der Verwaltung zu vertreten. Ferner gilt es, Veranstaltungen, Projekte und Aktionen zu organisieren, die die Belange und Bedürfnisse der Jugendlichen im Kreis adressieren. In 4 öffentlichen Sitzungen pro Jahr tagen die jeweiligen Parlamente. Hier gilt es „eure Themen auf die Tagesordnung bringen, damit Erwachsene es mitbekommen“ betont Andreas Goldberg.
Darüber hinaus verbringt das Parlament in Wochenendseminaren mit Freizeitmöglichkeiten Zeit, die Möglichkeiten zum Austausch mit Gleichaltrigen bieten, ebenso wie die Sitzungen innerhalb der Gremien.
„Kreisjugendparlament ist irgendwie wie Klassenfahrt, nur schöner“ beschreibt ein Mitglied sein politisches Engagement.
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Text: Matthias Berg und Silvia Diehl